Innovationsprämie: Erhöhter Umweltbonus für E-Autos und Plug-In-Hybride – alle Fakten

Bei uns im Blog mehren sich die Leasingangebote für Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride (Verbrenner gepaart mit einem Elektromotor mit kleiner Batterie, die aufgeladen werden kann – zu erkennen an der Ladebuchse, die „normale“ Hybridfahrzeuge oder „Mild-Hybrid“-Fahrzeuge nicht haben). Dies liegt vor allem am Beschluss des Koalitionsausschusses für eine erhöhte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Da das doch etwas komplex geworden ist, versuchen wir mal Licht ins Dunkel zu bringen.

Förderung

Während die Förderung bisher allein unter dem Namen „Umweltbonus“ bekannt war und die Fördersumme gerecht zwischen Autohersteller und Staat aufgeteilt waren, hat man dem ganzen nun einen neuen Namen gegeben und der staatliche Anteil hat sich verdoppelt und heißt nun Innovationsprämie.

Dies ist unter anderem eine der Maßnahmen, die man unter der Überschrift „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ in einem Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossen hat.

Förderung auch rückwirkend geltend – max. 4. Juni 2020

Diese neue Innovationsprämie gilt dabei nicht nur für alle neuzugelassenen Fahrzeuge, sondern für alle Fahrzeuge, die nach dem 4. Juni 2020 zugelassen worden sind. Des Weiteren ist sie bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Der bisherige Umweltbonus wurde jedoch bis Ende 2025 verlängert.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Mit der neuen Innovationsprämie werden wie mit dem vorherigen Umweltbonus nur folgende Fahrzeuge gefördert:

  • reine Elektroautos
  • Plug-In-Hybride (von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge)
  • Brennstoffzellenautos (Wasserstoff)
  • Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen
  • Fahrzeuge mit höchstens 50g CO2/km
  • entsprechende Gebrauchtfahrzeuge

Hierfür wurde ein Budget iHv 2,2 Milliarden Euro beschlossen. Wie hoch die Prämie im Einzelnen ausfällt schauen wir uns nun mal genauer an.

Übersicht der Fördersummen für Fahrzeuge

Wie schon eingangs erwähnt, verdoppelt der Bund seinen Anteil bei der Förderung, wobei der Herstelleranteil gleich bleibt. Hierbei muss aber gesagt werden, dass man in zwei Preissegmenten unterscheidet. Günstigere Fahrzeuge werden mehr gefördert als teurer. Als Preisgrenze hat man sich auf 40.000€ netto Liste (ohne Ausstattung) geeinigt. Für diese Gruppe gilt folgende Förderung:

Fahrzeuge unter 40.000€ netto / 46.400€ brutto

FahrzeugtypBundesanteilHerstelleranteilGesamt
Elektroauto6.000€ (bisher 3.000€)3.000€9.000€ (bisher 6.000€)
PlugIn-Hybrid4.500€ (bisher 2.250€)2.250€6.750€ (bisher 4.500€)

Zu dem zweiten Preissegment gehören alle entsprechenden Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis über 40.000€. Aber auch hier gilt eine Obergrenze. Diese liegt bei 65.000€ netto Liste. So fällt zum Beispiel der Audi e-tron 55 (mit großer Batterie) leider raus.

Fahrzeuge über 40.000€ netto, aber unter 65.000€ netto / 75.400€ brutto

FahrzeugtypBundesanteilHerstelleranteilKaufprämie
Elektroauto5.000€ (bisher 2.500€)2.500€7.500€ (bisher 5.000€)
PlugIn-Hybrid3.750€ (bisher 1.875€)1.875€5.625€ (bisher 3.750€)

Hinzu kommt dann natürlich die unveränderte Förderung durch den Hersteller iHv 3000€ bzw. 1875€ (netto), die ihr aber als brutto gerechnet – also mit MwSt. -vom Kaufpreis abziehen könnt. Damit ergibt sich letztendlich folgende Übersicht:

FahrzeugtypStaatl. ZuschussHerstelleranteil inkl. 16 Prozent MwSt.Gesamtförderung
E-Autos bis netto 40.000€6.000€3.480€9.480€
E-Autos bis netto 65.000€5.000€2.900€7.900€
Plug-in-Hybride bis netto 40.000€4.500€2.610€7.110€
Plug-in-Hybride bis netto 65.000€3.750€2.175€5.925€

Rechnet man jetzt noch die 3 % Punkte an MwSt. herunter (s.u.), ergibt sich oft eine Ersparnis von über 10.000€ ggü. Preisen vor dem 1.7.2020.

Wer ein Auto mit akustischem Warnsystem (AVAS) kauft, bekommt zusätzlich 100€ Bonus. Dies gilt ebenfalls für Nachrüstlösungen. Es schützt vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer, indem es durch ein Geräusch bei niedrigen Tempo auf sich aufmerksam macht.

Und was war mit Gebrauchtwagen?

Die Innovationsprämie gilt auch für „junge“ Gebrauchtwagen. Natürlich müssen auch hier einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • frühstes Zulassungsdatum: 05.11.2019
  • nicht länger als 12 Monate zugelassen
  • nur eine vorherige Zulassung
  • max. Laufleistung von 15.000 km
  • nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder vergleichbare staatliche Förderungen in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein
  • ob es überhaupt förderfähig ist, erfahrt ihr bei der BAFA

Gesenkte Mehrwertsteuer – statt 19 % nur noch 16 %

Des Weiteren hat man sich auf eine kurzzeitige Senkung der Mehrwertsteuer geeinigt. Ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine Mehrwertsteuer iHv 16 %. Das betrifft zwar nicht nur die Automobilbranche, doch hier hat die Senkung mit ihre größte Wirkung. Wer sich also privat ein Auto kaufen/finanzieren möchte, der kann nochmal zusätzlich profitieren.

Weitere Steuervorteile für E-Autos

FahrerInnen rein elektrobetriebener Fahrzeuge kommen weiterhin in den Genuss der Befreiung von der Kfz-Steuer. Diese Befreiung gilt aber maximal zehn Jahre. Dies gilt zunächst erstmal nur für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen werden. Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms hat man sich jedoch darauf geeinigt, dass dies für Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2030 gewährt wird. Ein möglicher Halterwechsel steht dem nicht entgegen, da die 10 Jahre mit der Erstzulassung des Fahrzeugs beginnen.

Dienstwagenregelung

Seit Anfang 2019 gibt es zudem eine neue Dienstwagenregelung für Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride. Diese sieht vor, dass solche Fahrzeuge nur mit 0,5 % des Listenpreises versteuert werden müssen. Auch muss das Laden des Autos beim Arbeitgeber nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden. Darauf zu achten ist jedoch, dass ein etwaiges Plug-In Modell mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können muss oder weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittiert.

Hier gab es jedoch auch Neuerungen:

  • Rein elektrische Dienstfahrzeuge werden nur noch mit 0,25 % des Listenpreises versteuert. Während früher eine Höchstgrenze von 40.000€ brutto galt, hat man diese nun auf 60.000€ erhöht.
  • Plug-In Hybride und reine Elektroautos mit einem höheren Bruttopreis werden weiterhin mit 0,5 % versteuert.

Umweltbonus: Antragsstellung bei der BAFA

Die Erhöhung des Umweltbonus wird im bestehenden System umgesetzt. Das bedeutet also, dass alles beim Alten bleibt und man auch in Zukunft seinen Antrag elektronisch beim BAFA stellen muss.

Das bedeutet auch erstmal, dass das Verfahren aussieht wie bisher. Die Förderung erfolgt in einem einstufigen Verfahren und das Fahrzeug muss vor Antragsstellung erworben und zugelassen worden sein!

Für die Antragsstellung müsst ihr dann je nachdem ob ihr euch für Leasing oder Kauf entschieden habt, die entsprechenden Unterlagen runterladen, ausfüllen und einreichen (elektronisch). Welche Unterlagen das im konkreten Fall sind, erfahrt ihr hier.

Beim Leasing müsst ihr i.d.R. mit der Höhe des Bafa-Anteils in Vorleistung geben beim Leasinggeber – das ist bei Überlegungen natürlich zu berücksichtigen.

Nach dem Upload inkl. unterschriebener Wahrheitserklärung wird über euren Antrag entschieden und der Bundesanteil auf das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.

Wir hoffen, dass diese Infos etwas Licht ins Dunkel des Prämien-Wirrwarrs bringen!

Stand 14.06.2020

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